AIO-Schirmherrschaft und Logoverpachtung

Die AIO kann Schirmherrschaften übernehmen, die von Mitgliedern der AIO ausgerichtet werden oder an denen Mitglieder der AIO maßgeblich beteiligt sind und die zudem das satzungsgemäße Arbeitsgebiet der AIO betreffen.

Dazu zählen wissenschaftliche Veranstaltungen (nationale und internationale Kongresse, Symposien und Workshops), Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Kurse, die dem Erwerb von Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzqualifikationen dienen.

Diese Richtlinien gelten auch für Veranstaltungen, die gemeinsam mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften, die auf dem Gebiet der medizinischen Onkologie und Hämatologie tätig sind, durchgeführt werden.

Inhaltlich wird die Übernahme einer Schirmherrschaft abhängig gemacht von den aufgeführten Punkten:

  • Qualität der Beiträge nach Beurteilung des AIO-Vorstandes
  • keine offensichtliche Marketingveranstaltung (neutrale Erscheinung)
  • Beschäftigung mit anerkannten Methoden der Onkologie sowie die Beurteilung von Außenseitermethoden mit Methoden der Wissenschaft

Die Übernahme der Schirmherrschaft trägt ausschließlich gemeinnützigen Charakter. Deswegen wird die Schirmherrschaft nicht übernommen, wenn die Veranstaltung im kommerziellen Interesse der Veranstalter liegt oder überwiegend dem kommerziellen Interesse eines Unternehmens dient.

Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer Logoverpachtung, die sich an der entsprechenden Regelung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. orientiert. D.h. das AIO-Logo kann für 1.000 € je Veranstaltung verpachtet werden. (an Pharmafirmen oder Anbieter von Fortbildungen). Bei einem Monosponsoring erfolgt keine Logoverpachtung. Für Veranstaltungen, die von Unikliniken, Krankenhäusern, Praxen oder Selbsthilfegruppen (ohne Sponsoring) organisiert werden, kann die AIO-Schirmherrschaft unter dem gemeinnützigen Aspekt vergeben werden.

Über die Vergabe der AIO-Schirmherrschaft oder über eine Logoverpachtung entscheidet der Vorstand der AIO.

Die Übernahme der Schirmherrschaft durch die AIO ist im Programm unter Nennung des vollständigen Namens „Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie“ incl. Darstellung des AIO-Logs zu veröffentlichen. Das jeweils gültige Logo der AIO wird dem Antragsteller von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.

Bei einer Logoverpachtung, die keine Schirmherrschaft darstellt, soll im Programm unter dem Logo stehen: „Mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie“.

Formlose Anträge zur Übernahme der AIO-Schirmherrschaft oder einer Logoverpachtung sind spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die AIO-Geschäftsstelle zu richten.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen

  • Verbindlicher Programmentwurf (Generalthema, Vortragsthema, Referenten)
  • Darlegung der Sponsoren der Veranstaltung und deren Bezug zum Tagungsthema;
  • Ein Unterstützungsschreiben des wissenschaftlichen Leiters der Veranstaltung (bei Beantragung einer Schirmherrschaft.)